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Registrierkassen - der Blog

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Mittwoch, 31. März 2010

Der obligatorische Kassenbon

Von kassenbooster, 01:09
Zu Registrierkassen gehört auch unweigerlich der Kassenzettel. Steht man heute irgendwo an der Kasse und hat man soeben für seine eingekaufte Ware bezahlt, dann erhält man einen entsprechenden Beleg. Dabei kann der Kassenbon von Markt zu Markt variieren.

Das fängt schon beim Format an. Es gibt z.B. Supermarkt-Ketten, wo der Kassenbeleg recht klein ausfällt mit entsprechend kleiner Schrift und nur wenigen (zusätzlichen) Angaben. Dann gibt es aber auch Märkte, in denen den Kunden ein großzügiges Exemplar von Bon ausgeliefert wird. Dort sind nicht nur die einzelnen Artikel in gut lesbarer Schrift aufgeführt, sondern auch jede Menge weiterer Infos. Datum und Uhrzeit sind wohl obligatorisch. Dann können aber auch Hinweise auf die Öffnungszeiten folgen, die Nennung der Telefonnummer der jeweiligen Filiale oder der URL, unter welcher die Handelskette im Internet zu erreichen ist.

Immer öfter trifft man auf einem Kassenbon auch Vermerke an, wie viele Punkte man mit diesem Einkauf gesammelt hätte, wenn man doch nur die entsprechende Kunden-Karte vorgelegt hätte. Diese taucht unter verschiedenen Namen auf, etwa PAYBACK oder Deutschland-Card.